Konzeption

1. Zielsetzung

Ziel des Hofes ist, dem dort wohnenden Menschen mit Autismus durch eine spezielle auf seine autismusspezifische Störung abgestimmte Förderung, Assistenz und Betreuung, die erforderliche Sicherheit und Kontrolle zu bieten und somit auch Weiterentwicklungsmöglichkeiten für ihn zu schaffen.

Der ganzheitliche Ansatz „Leben – Wohnen – Arbeiten“ trägt dem Normalitätsprinzip Rechnung und darüber hinaus soll dem Menschen mit Autismus eine klare und überschaubare Struktur geboten werden.

Ein am Normalitätsprinzip orientiertes Tagesgeschehen ist gekennzeichnet durch Betreuungsangebote sowie entsprechende Maßnahmen zur Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten und Kompetenzen. Hierzu gehören insbesondere die Wahrnehmung von sozialen Kontakten sowie auch die Teilnahme am kulturellen Leben in der Gemeinschaft und Gesellschaft.

Darunter sind insbesondere zu verstehen:

  • Selbstbestimmung im Hinblick auf  eine weitestgehend eigenständige Lebensführung;
  • Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden (Bedürfnisse, Neigungen, persönliche Identität und die Begleitung und Assistenz im Bereich der Selbstständigkeit);
  • Entwicklung, Erhalt und Erweiterung persönlicher Handlungskompetenzen;
  • Soziale Integration im Bereich der Wohngruppen / Hilfen zur Befähigung bei der Kontaktaufnahme;
  • Entwicklung und Erhalt sowie Erweiterung der Mobilität;
  • Teilnahme am  Leben in der Gemeinschaft sowie an sozialen Beziehungen und Freizeitgestaltung;
  • Kontakte zu Angehörigen und weiteren Bezugspersonen;
  • Wahrnehmung einer auf die Person abgestimmten Tätigkeit  bzw. Aufgabe;
  • Teilnahme am gesellschaftlichen, sportlichen und  kulturellen Leben;
  • Vermeidung von  Isolationstendenzen und Reizüberflutung;
  • Stärkung des Selbstwertgefühls durch die Nutzung vorhandener Fähigkeiten;
  • Entwicklung und Erhalt von Fähigkeiten bei der Interaktion (Hilfe und Assistenz bei der verbalen und nonverbalen Verständigung);
  • Hilfen im Umgang mit den eigenen Emotionen;
  • Abbau von stereotypen Verhaltensmustern;
  • Vermittlung von Lebensfreude und Perspektiven;
  • Krisenmanagement, Einhaltung von sozialen Regeln.

Durch das tägliche Miteinander auf dem Hof bildet sich schrittweise eine familienähnliche Kleingruppe, in der jeder seinen Fertigkeiten und Neigungen entsprechende, individuelle Weiterentwicklungsmöglichkeiten  erfährt.

2. Methoden und Inhalte

Zu Art und Umfang der Angebote gehören u.a. auch die Sicherstellung einer Rund um die Uhr Betreuung, einschließlich der Tagdienste, Nachtwachen und zusätzlicher Nachtbereitschaften, die sich an den aktuellen Bedarfen der Bewohner orientieren.

Diese Betreuungsleistungen umfassen im Einzelnen heilpädagogische/therapeutische, pädagogische und pflegerische Basisleistungen. Hierzu gehören:

  • die individuelle Basisversorgung im Bereich der Nahrungsaufnahme / Waschen / Duschen Toilettengang, Aufstehen / zu-Bett-gehen /Ankleiden / Ausziehen;
  • die Sicherstellung der Tag und Nachtstrukturierung;
  • das Training elementarer Alltagsfertigkeiten;
  • die Entwicklung, Förderung und Erhalt von Kompetenzen bei der Selbstversorgung im Bereich der alltäglichen Lebensführung;
  • das Training von Orientierungshilfen im Bereich der Kommunikation;
  • die Krisenhilfe und Lebensbegleitung;
  • die medizinischen Hilfen, u.a. gesundheitliche Vorsorge, Maßnahmen in der Behandlungspflege;
  • die Betreuung im Krankheitsfall.

Eine genaue Strukturierung in den Tagesabläufen sowie in der Arbeitsvorbereitung gibt den Bewohnern die nötige Sicherheit sowie Stabilität im Alltagsgeschehen. So werden Auffälligkeiten, die zum Störungsbild gehören, in eine sinnorientierte Tätigkeit umgelenkt. Strukturpläne, die verlässlich sind sowie reizarme, verbindliche Rahmenbedingungen,  gelten hier als Grundlage in der methodischen Vorgehensweise. Bei allen Methoden steht die Individualität des Einzelnen im Mittelpunkt der täglichen Arbeit.

Dies bedeutet u.a., dass alle Angebote sich am individuellen Bedarf des Einzelnen orientieren und  darüber hinaus regelmäßig überprüft werden. So sind die Strukturen, der Prozess der Planung und die Erbringung von Leistungen so gestaltet, dass sie transparent und nachvollziehbar sind und zugleich eine fachlich begründete Qualität sicherstellen.

Zum allgemeinen Leistungsangebot des Wohnens auf dem Autismushof gehören vor allem  regelmäßig, den Tag gestaltende Betreuungsangebote im Zusammenhang mit einer an der Normalität orientierten Organisation des Tagesablaufes im Bereich der Alltagsbewältigung.

Für jeden Bewohner  gibt es daher ein individuelles Handlungs- und Betreuungskonzept, das folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Festlegung von kurz- und mittel- und langfristigen Zielen;
  • Benennung und Erläuterung von Betreuungsmethoden und Betreuungsmitteln;
  • Begleitung und Beteiligung bei der Umsetzung des vereinbarten Betreuungskonzeptes;

Beteiligung des familiären und sozialen Umfeldes im Rahmen von Eltern Gesprächen.

Einer der weiteren Schwerpunkte liegt in der Förderung der Selbstbestimmung des einzelnen Bewohners.

Darunter wird vor allem  verstanden, Anleitung und/oder Assistenz bei der Umsetzung von Entscheidungsprozessen. Wir unterstützen hier durch aktives Einbeziehen der persönlichen Fähigkeiten die Ressourcen der Bewohner im Hinblick auf eine weitestgehend selbstbestimmte Lebensführung.

Zu unserem Menschenbild gehört, dass wir die Bewohner ganzheitlich wahrnehmen und sie gleichermaßen  mit ihren Stärken und Schwächen annehmen und sie somit schrittweise bei der  Entwicklung ihres Selbstwertgefühls unterstützen. Mit diesem Verständnis stärken wir die individuelle Persönlichkeit des einzelnen Bewohners und leisten somit einen Beitrag zu mehr Lebensqualität in allen Bereichen des täglichen Lebens.

Hierzu gehören besonders alle Maßnahmen und individuellen Betreuungsangebote zur Förderung der lebenspraktischen Kompetenzen im persönlichen Bereich, wie zum Beispiel die sozialen Kontakte und Kompetenzen im Sinne einer möglichst weitereichenden Teilnahme am sozio-kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Dazu gehören auch alle Maßnahmen und Betreuungsangebote zur Vorbereitung, Organisation sowie Durchführung von kulturellen Angeboten zum Wohnen auf dem Autismushof.

In den gruppenübergreifenden Aktivitäten in den Bereichen Sport sowie den arbeitstherapeutische Maßnahmen orientieren wir uns ganz an den individuellen Bedürfnissen der Bewohner. Dadurch schaffen wir insgesamt eine gemeinsame Tagesstruktur mit sinnvollen, anregenden und gleichsam fördernden Aktivitäten und sichern so die Teilhabe in der Gemeinschaft bzw. Gesellschaft sowie die Förderung des Bewohners.

2.1 Reiten

Im Mittelpunkt des therapeutischen Reitens steht, statt des Reitens im klassischen  Sinne, die Entwicklungsförderung der Bewohner. Die dreidimensionale Schwingungen des Pferdes beim Reiten übertragen sich dabei auf den Menschen mit Autismus  und verhelfen ihm so zu einer verbesserten Körperwahrnehmung und Motorik, fördern sein Gleichgewicht und seine Stützreaktion und helfen ihm bei der Regulierung seines Muskelturnus.

Darüber hinaus unterstützt das Reiten Prozesse in der Aufmerksamkeit und Konzentration. Ein wesentlicher Aspekt ist zudem der Aufbau von Vertrauen zwischen dem Reiter und dem Tier, so dass der Bewohner auch im sozial-emotionalen Bereich gestärkt wird und wesentliche Elementarerfahrungen macht.

2.2 Turnen

Das vom Autismushof organisierte Turnen findet unter Anleitung und/oder Assistenz in Kleingruppen und strukturierter Form statt.  Der Ablauf besteht dabei stets aus einer Aufwärmphase, einem Bewegungs-Parcours und einer abschließenden Entspannungseinheit. Auch hier beteiligen sich die Bewohner entsprechend ihrem individuellen Leistungsvermögen.

Beim Turnen werden in Anlehnung an die Psychomotorik und sensorische Integrationsarbeit  Medien und Elemente eingesetzt, die die Wahrnehmung  und Motorik der Bewohner individuell anregen und unterstützen.

2.3 Arbeitsangebote

Die Arbeitsangebote sind den Möglichkeiten und  Fähigkeiten des Autisten angepasst und müssen mit dem Bewohner situationsbezogen- abgestimmt sein, da das Beeinträchtigungsbild im Ausprägungsgrad starke Unterschiede aufweist.

Zu den Arbeitsangeboten gehören der Kleintierbereich mit der Betreuung und Pflege der Tiere, die Garten- -und Hofpflege sowie die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mit dem täglichen Aufräumen und dem wöchentlichen Reinigen der Zimmer. Die Aufgaben in der Töpferei sowie der Schreinerei runden das Angebot ab.

Pflege des Gemüsegartens, Fegen der Terrasse, Anstreichen des eigenen Zimmers, Renovierung des Schafstalls skizzieren die Vielfältigkeit der Beschäftigungsmöglichkeiten und die Arbeits- bzw. der Aufgabenfelder. Klarheit und Assistenz werden hier als Grundlage für die Vermittlung einzelner Arbeitsschritte vorgegeben. Weiterhin sind der Ablauf sowie die Arbeitsvorbereitung von besonderer Bedeutung. Nur so wird der Bewohner mit einer neuen Tätigkeit vertraut und erkennt sie mitunter wieder. So kann der Bewohner nach häufigen Wiederholungen diese dann ganz oder in Teilen eigenständig bewältigen.

Neben dieser kleinteiligen Strukturierung wird für jeden Bewohner ein individueller Tagesplan gestaltet, der für den Bewohner durch Wort-, Talker- und Bildkarten veranschaulicht wird. Der Bewohner entwickelt durch die Visualisierung ein besseres Verständnis und kann sich zudem besser orientieren.

Alle Tätigkeiten werden zusätzlich in einem Tages- und Wochenplan für den Mitarbeiter sowie den Autisten erkenntlich und nachvollziehbar gestaltet dargestellt.

2.4 Freizeitangebote und psychosoziale Betreuung

Auch das Angebot an Freizeitaktivitäten  ist abhängig von den individuellen Fähigkeiten, Möglichkeiten und Bedürfnissen der Bewohner. Zu den Angeboten gehören Fahrradtouren, Besuche im Kino, Zoo sowie Freizeitparks. Zudem werden Schwimmbad- und Restaurantbesuche organisiert. Zu den regelmäßigen Freizeitangeboten gehören Einkäufe, Spaziergänge sowie Kurz-Ausflüge in die nähere Umgebung am Wochenende.

Weiterhin werden speziell abgestimmte Einzelaktivitäten für die Bewohner, die sensibel auf äußere Einflüsse reagieren und Gemeinschaftsaktivitäten als störend empfinden, organisiert. So werden zum Beispiel für Einzel-Fahrradtouren in besonders ruhige Umgebungen organisiert.

Insgesamt steht die persönliche Betreuung im Vordergrund, der Umfang der jeweiligen Freizeitaktivität ist für unsere Klientel sekundär. Aus diesem Grund sind zum Beispiel Ferienfreizeiten im üblichen Verständnis nur schwer möglich, da die Beeinträchtigungsgrade so erheblich und spezifiziert sind, dass es nicht möglich wäre, den individuellen Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden.

3. Ergebnisqualität

3.1 Strukturen für Menschen mit Autismus

Die Betreuung von Menschen mit Autismus erfordert eine  Strukturierung im Tagesablauf, die sich am Bedarf  und den Möglichkeiten des einzelnen Bewohners orientiert. Die Struktur dient vor allem als Hilfsmittel, an dem man sich orientiert, etwas zu ordnen und/oder zu gliedern.

Zugleich ist die Struktur ein Leitfaden zum Erkennen von Zusammenhängen und dient zudem der Orientierung und erleichtert darüber hinaus Entscheidungen zum selbstständigen Handeln. Unsicherheitsfaktoren können somit minimiert werden. So werden mitunter Auffälligkeiten, die zum Störungsbild gehören, in eine sinnorientierte Tätigkeit umgelenkt. Strukturpläne, die verlässlich sind sowie reizarme, verbindliche Rahmenbedingungen,  gelten hier als Grundlage in der methodischen Vorgehensweise. Eine am Bedarf orientierte Strukturierung in den Tagesabläufen sowie in der Arbeitsvorbereitung gibt den Bewohnern die nötige Sicherheit sowie Stabilität im Alltagsgeschehen.

Neben einer  bedarfsorientierten  Strukturierung wird für jeden Bewohner ein individueller Tages oder Wochenplan gestaltet, der für den Bewohner durch Bildkarten, Talker und / oder verbaler Erklärung   veranschaulicht wird. Dort sind die Kommunikationsmuster, die Belastbarkeit, Vorlieben und Neigungen näher beschrieben, um dem Bewohner individuell gerecht zu werden und ihn zugleich entsprechend seiner Fähigkeiten zu  fördern.

3.2 Betreuung bei herausforderndem Verhalten

Die Stärke im Bereich herausforderndes Verhalten auf dem Autismushof liegt insbesondere im Konzept des Autismushofes begründet. Im Rahmen der  Intensivbetreuung orientieren wir uns u.a. am TEACCH Modell und verhelfen den betroffenen Bewohner zu einer verbesserten Fremd- und Selbstwahrnehmung.

Dieses Angebot richtet sich an Bewohner, die von einer Krise bedroht sind und/oder sich in einer Krise befinden und somit fachspezifische  Hilfen benötigen, die zugleich durch die personelle sowie fachliche Ausrichtung auf dem DRK- Autismushof gewährleistet wird. Wir sprechen von einer Krise, wenn Bewohner keine eigenen Steuerungsmöglichkeiten haben, ihr Verhalten der Situation entsprechend angemessen und konstruktiv  zu wählen. Dies geht häufig einher mit abweichendem Verhalten in fremd- und autoaggressiven Bereichen gegenüber Personen und Gegenständen.

Weiterhin verfügt das Team auf dem DRK Autismushof über grundlegende Praxiserfahrungen im Bereich der Prävention und Deeskalation im Krisenmanagement. Durch eine sorgfältige Analyse von Ursachen, Spannungsverläufen und Effekten kann das Betreuungspersonal vom Autismushof dem Menschen mit einer Autismus–Spektrum-Störung in seiner individuellen Eigenart und Entwicklung die Beachtung und Unterstützung geben, die er aktuell benötigt. Durch individuell abgestimmte Kommunikationsmuster lassen sich spannungserregende Faktoren schon im Vorfeld minimieren.

Insbesondere durch die fachliche Ausrichtung sowie die räumliche Ausgestaltung und dem geschulten Personal des DRK Autismushof in Ochtrup kann im Bereich einer Krise sehr schnell und hochkompetent gehandelt werden, besonders durch:

  • Verstehen und übersetzen;
  • Hilfen zur Orientierung im Alltagsleben;
  • Hilfen für ein gelingendes Verstehen und aktives Kommunizieren im Bereich von Bildkarten, Piktogrammen sowie Talker.

Verhalten aber, das durch starke Erregung sowie Verlust der Kontrolle gekennzeichnet ist und eine Gefahr für sich selbst und das soziale Umfeld darstellt, erfordert vereinzelt eine medikamentöse Behandlung in Absprache mit den behandelnden Ärzten vor Ort, den Eltern bzw. den gesetzlichen Betreuer.

Daher gibt es eine interdisziplinäre Zusammenarbeit / Kooperationsvereinbarungen mit einem Facharzt für Psychiatrie sowie einem Allgemeinmediziner für eine zusätzliche, medizinische Versorgung vor Ort auf dem Autismushof. Beide Ärzte sind zugleich auch Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates, der als in der Organisationsstruktur fest verankertes Gremium fachlich die Arbeit des Teams begleitet, erörtert und durch entsprechende Beschlussfassungen unterstützt.

3.3 Kurzzeitbetreuung

Der Autismushof bietet als ein weiteres Angebot das Kurzzeitwohnen an. Dieses Angebot richtet sich an Eltern und Angehörige, die für einen begrenzten Zeitraum für ihr autistisch beeinträchtigtes Kind eine fachlich betreute Unterbringungsmöglichkeit benötigen.

Die Kurzzeitgäste haben die Möglichkeit alle Angebote des Autismushofes zu nutzen. Weiterhin verfügt der Gast über ein eigenes Zimmer und wird darüber hinaus vom examinierten Fachpersonal und dem multiprofessionellen Team während seines Aufenthaltes begleitet und betreut.

Mit diesem Angebot werden Familien/Angehörige in der Betreuung während der Phase ihres Urlaubes/ bei Krankheitszeiten oder sonstigem, vorübergehenden Ausfall der Betreuungsperson unterstützt und für einen begrenzten Zeitraum entlastet. Familien erhalten dadurch die Möglichkeit Freiräume zu erleben, Kräfte zu sammeln und sich zu erholen. Die Kurzzeitbewohner wiederum erhalten die Möglichkeit neue Kontakte und Erfahrungen außerhalb des gewohnten häuslichen Umfeldes zu sammeln und sich eventuell auch in neuen Herausforderungen zu erproben. So profitieren Kurzzeitbewohner und Angehörige gleichermaßen von diesem Angebot.

Als Aufnahmebedingungen sind grundsätzlich vorgeschrieben:

  • Es liegt eine diagnostizierte autistische Störung vor.
  • Der Gast ist mindestens 16 Jahre alt.
  • Die maximale Aufenthaltsdauer ist  in der Regel auf 3 Wochen begrenzt.
  • Eine Kostenübernahme / Erklärung liegt vor.

Grundlegende Bedingung für die Aufnahme in die Kurzzeitbetreuung ist das Vorliegen einer  entsprechenden Diagnose im Bereich Autismus. Der Antragsteller ist von einer wesentlichen Autismusstörung im Sinne des Kriterienkataloges ICD 10 der WHO betroffen. Zugleich muss die Diagnose Autismus durch ein fachärztliches Gutachten bestätigt sein. In der Regel richtet sich dieses Angebot an Eltern und/oder Angehörige/gesetzliche Betreuer, die im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung/Verhinderungspflege die Kurzzeitpflege für ihren Angehörigen/Klienten in Anspruch nehmen möchten.

Im Vorfeld der Aufnahme in die Kurzzeitbetreuung ist es zur Vorbereitung und Organisation der fachlich optimalen Betreuung durch das Mitarbeiterteam erforderlich, den zukünftigen Kurzzeitgast möglichst gut mit all seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten, aber auch mit seinen spezifischen Eigenheiten und Schwierigkeiten kennenzulernen. Daher werden in Gesprächen umfangreiche Informationen bei den Eltern, Angehörigen und/oder gesetzlichen Betreuern sowie ggf. früheren Einrichtungen über den Betreffenden eingeholt. Um diese Informationen zu erhalten, werden bereits im Vorfeld durch die Einrichtungsleitung des Autismushofes Hausbesuche terminiert und auch Einladungen zum Besuch des Autismushofes ausgesprochen. Eltern/Angehörige erhalten dann die Gelegenheit, die Einrichtung, deren Leitlinien, die inhaltliche-konzeptionelle Arbeit und Methodik, Didaktik und auch die Mitarbeiterschaft in direktem Kontakt persönlich kennen zu lernen.

Danach – noch vor der eigentlichen Aufnahme – wird ein Grobkonzept erstellt, welche Angebote dem Kurzzeitbewohner  während seines Aufenthaltes auf dem Autismushof zur Verfügung gestellt werden können. Diese werden in einem Leistungsangebot zusammen gefasst.

3.3.1 Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch die Pflegekasse/Verhinderungspflege und/oder den überörtlichen Sozialhilfeträger, den Landschaftsverband Westfalen – Lippe. Der Einrichtungsleiter berät und unterstützt die antragstellenden Eltern/Angehörigen gern im Antragsverfahren.

3.3.2 Rechtliche Grundlagen

Die Leistungen der Kurzzeitbetreuung werden nach dem Pflegeversicherungsgesetz (§42 SGB XI) erbracht. Die Intention des Gesetzes ist, die betreuenden Angehörigen zu unterstützen und die familiäre Situation insbesondere auch im Krisenfall zu stabilisieren.

Im Rahmen einer Kurzzeitbetreuung wird je nach den Bedürfnissen des Einzelnen pädagogische Unterstützung und Assistenz sowie Begleitung und Förderung bis hin zu einer weitergehenden Übernahme notwendiger Hilfemaßnahmen (Krisenintervention) angeboten.

4. Begleitung von Eltern/Angehörigen

Elterngespräche finden je nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich statt. Sie dienen dem wechselseitigen Austausch sowie der Information, der Festlegung und Optimierung der weiteren Betreuung, Beratungs- und Begleitungsarbeit und bilden vor allem auch die Grundlage für Zielvereinbarungen, die in Protokollen schriftlich dokumentiert werden. Zudem finden Wünsche und Anregungen von Seiten der Eltern hier Berücksichtigung.

Eltern/Angehörige sind wichtige Partner des DRK in seinem Bestreben, den Bewohner optimal zu betreuen und zu unterstützen. Eltern und Angehörige benötigen häufig auch selbst Beratung, insbesondere bei der Verarbeitung von emotionalen Belastungen im Zusammenhang mit dem Beeinträchtigungsbild ihres Kindes, dem Loslassen des Kindes und anderer, vielfältiger Sorgen.

Die DRK Mitarbeiter stehen Eltern/Angehörigen jederzeit für ein Gespräch zu Verfügung. Eltern/Angehörige können auch mehrmals im Jahr ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, weil das DRK sich ganzheitlich, hier sowohl um den Betreuten als auch um seine Eltern/Angehörigen, kümmert. Elterngespräche werden von einer examinierten Fachkraft vorbreitet und immer in Anwesenheit der Einrichtungsleitung geführt.

Eltern/Angehörige finden in vielfältiger Form mit ihren Wünschen, Vorstellungen und auch evtl. ihrer Kritik Gehör beim DRK als Träger. Dazu wurden verschieden Gremien eingerichtet, die nicht nur dem Interessenaustausch dienen, sondern teilweise gesetzlich vorgeschrieben sind und direkt und indirekt Einfluss auf die Arbeit nehmen können. Diese Gremien sind der Elternverein, der Förderverein, sowie der wissenschaftliche Beirat, in dem die gewählten Elternvertreter mitwirken.Auch bei Terminen der Begehung/Prüfung der Einrichtung durch die Heimaufsicht des Kreises Steinfurt sind die Elternvertreter ausnahmslos beteiligt.

5. Interne Mitarbeiter-Besprechungen

Auf dem DRK Autismushof  finden zur Sicherung qualitativer Standards und zur Optimierung der professionell zu erbringenden Leistungen einmal wöchentlich, bei aktuellem Bedarf auch häufiger Mitarbeiter Besprechungen im Kleinteam statt. In diesen Sitzungen werden mit Mitarbeitern der sozialen Betreuung, der Freizeit- und auch Tagesstrukturierenden-Maßnahmen aktuelle Themen und Probleme der Bewohner besprochen, beraten und Lösungen erarbeitet, verbindlich vereinbart und zudem neue Standards und/oder Dienstanweisungen benannt und festgelegt. Bei den sogenannten Fallbesprechungen erfolgt ein intensiver Erfahrungsaustausch und es werden Problemlösungsstrategien zu bestimmten Bewohnersituationen erarbeitet.

Über jede Teamsitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Zudem gibt es nach Bedarf eine Großteam-Besprechung, an denen alle Mitarbeiter der Einrichtung verbindlich teilnehmen müssen. Hier werden vorrangig die Inhalte von Fortbildungen, an denen Mitarbeiter teilgenommen haben, vorgestellt, erörtert und analysiert. Erkenntnisse werden darauf überprüft, ob sie auf die Arbeit der Einrichtung übertragbar und für deren Arbeit mit den Bewohnern zielführend umgesetzt werden können. Weiterhin werden im Großteam auch Fallsupervisionen und gruppenübergreifende Belange besprochen.

Das Leitungsteam besteht aus insgesamt 4 Mitarbeitern, zuzüglich der Einrichtungsleitung. Vorrangig setzt sich dieses Gremium mit fachlichen Grundsatzfragen, der konzeptionellen Weiterentwicklung der Einrichtung sowie der Entwicklung und Fortschreibung des Qualitätsmanagement-Systems auseinander.

6. Medizinische Versorgung / Medikamente

Jeder Bewohner des Autismushofes hat die freie Arztwahl. Je nach Ausprägungsgrad der autistischen Störungen kann die ärztliche Versorgung in einer Arztpraxis sowie in der Einrichtung selbst in Form eines Hausbesuches durch den Arzt vorgenommen werden.

Alle ärztlichen Verordnungen werden entsprechend der ärztlichen Anordnung in einem Medikamentenblatt dokumentiert und durch den Arzt abgezeichnet. Zusätzlich werden alle An- und Verordnungen einem evtl. bestellten gesetzlichen Betreuer mitgeteilt und dessen mündliche Einverständnis somit eingeholt. Medikamente werden grundsätzlich verschlossen aufbewahrt. In jeder Gruppe ist ein Mitarbeiter für die Bestellung und Gestellung der Medikamente verantwortlich.  Zudem gibt es eine fest benannte Vertretung.

Die entsprechenden Medikamente werden von der Apotheke geliefert. Kontrollen finden über vorhandene Listen statt, die entsprechend von der Heimleitung bzw. einer verantwortlichen Fachkraft geprüft werden.  Einmal jährlich findet eine Kontrolle durch die Apotheke im Hinblick auf eine sachgerechte Lagerung der Medikamente statt.

7. Dokumentation

Die Dokumentation im Bereich der Betreuung obliegt den Fachkräften. Zugleich werden die  zusammengestellten Daten und Informationen in einem Bewohnerordner erfasst und regelmäßig ausgewertet. Die Dokumentation findet täglich statt und ist somit aktuell und innerhalb eines Jahres immer nachvollziehbar. In regelmäßigen Teamgesprächen werden aktuelle Fragestellungen des Betreuungsprozesses erörtert, um die täglichen Abläufe sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang sind unsere regelmäßigen  autismusspezifischen Fortbildungen und Fallsupervisionen wichtige Beiträge zur Qualitätssicherung und somit ein wesentliches Qualitätsmerkmal für den  Betreuungsprozess der Bewohner auf dem Autismushof. Auch im Bereich der Krisenintervention werden Problemlösungsstrategien erarbeitet, die im Einzelfall auch dem Bewohner mit Krisenproblematik individuell Rechnung trägt. Speziell abgestimmte Krisenpläne geben den Bewohner Sicherheit und Orientierung im Bedarfsfall.

Das Dokumentationssystem beinhaltet alle wichtigen Informationen im Hinblick auf die Bewohner und bietet somit die Grundlage in der pädagogischen Assistenz und Begleitung sowie aller therapeutischen Maßnahmen. Darüber  hinaus gewährleistet es einen reibungslosen Informationsfluss und ermöglicht den Fachkräften ein aufeinander abgestimmtes Handeln. Es erleichtert die Strukturierung anfallender Tätigkeiten und beschreibt einen nachvollziehbaren, am individuellen Bedarf orientierten Hilfeplan.

8. Qualitätsmanagement und -sicherung

Das DRK im Kreisverband Steinfurt, sowohl der DRK-KV-Steinfurt e.V. als auch die DRK Soziale Einrichtungen gemeinnützige GmbH, haben sich einem Qualitätsmanagement-System verpflichtet, das aktuell in alle Bereiche sozialer Arbeit implementiert wird. Dieser Prozess beinhaltet sowohl das Management von Qualität als auch deren mittel- und langfristige Sicherung. Auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 wird die ganzheitliche Betrachtung, Bewertung und Entwicklung aller Abläufe und Prozesse im Innen- und Außenverhältnis der Arbeit, also in diesem Fall der DRK-gemeinnützige GmbH als Träger des DRK Autismushofes in Ochtrup erfasst.