Stationär betreutes Wohnen

Gebaeude_im_Schnee_DRK-Autismushof_Ochtrup

Der DRK Autismushof bietet 15 erwachsenen autistisch behinderten Menschen einen Raum zum Leben, Wohnen und Arbeiten. Der Autismushof ist eine spezialisierte Schwerpunkteinrichtung im Sinne des Wohn- und Teilhabe-Gesetzes (WTHG), der die Wiedereingliederung von Menschen aus dem autistischen Spektrums im westlichen Einzugsgebiet des Landschaftsverbandes Westfalen–Lippe (LWL) unterstützt.

Aufnahme

Für die Aufnahme von neuen Bewohnern ist die Bestätigung erforderlich, dass der Betreffende im Sinne des Kriterienkataloges ICD-10 der WHO autistisch behindert ist. Die Diagnose muss durch zwei Fachärzte unabhängig von einander gestellt sein und durch den LWL zusätzlich akzeptiert werden.
Auf Wunsch zeigen wir Ihnen gerne die Einrichtung und vereinbaren einen Hausbesuch, um Ihren Angehörigen kennenzulernen. Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Antragsverfahren im Zusammenhang mit den zuständigen Kostenträgern.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch die Pflegekassen und/oder den überörtlichen Sozialhilfeträger.