Entlastung für Familien: Kurzzeitwohnen

Der Autismushof bietet als ein weiteres Angebot das Kurzzeitwohnen an. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Eltern und Angehörige von autistisch beeinträchtigten Menschen die für einen begrenzten Zeitraum für ihr Kind oder Angehörigen eine Unterbringungsmöglichkeit benötigen.

Unsere Gäste haben die Möglichkeit je nach Wunsch und ihren individuellen Fähigkeiten alle Angebote des Autismushofes für sich zu nutzen. Weiterhin verfügt der Gast über ein eigenes Zimmer und wird darüber hinaus von erfahrenem Fachpersonal im Rahmen eines multiprofessionellen Teams während seines Aufenthaltes begleitet und betreut.

Mit diesem zusätzlichen Angebot möchten wir Familien bei der Betreuung ihrer Angehörigen unterstützen und für einen begrenzten Zeitraum entlasten. Dadurch bieten wir den Familien die Möglichkeit Freiräume zu erleben, Kräfte zu sammeln und sich zu erholen.

Desweiteren erhalten die Kurzzeitbewohner die Möglichkeit neue Kontakte und Erfahrungen außerhalb des häuslichen Umfeldes zu machen. So profitieren die Kurzzeitbewohner und die Angehörigen gleichermaßen von diesem Angebot.

Weg_zum_Eingang_DRK-Autismushof_Ochtrup

Haengematte_DRK-Autismushof_Ochtrup

Ihr Weg zur Kurzzeitbetreuung

Die Aufnahmebedingungen können unter folgenden Kriterien bei uns in Anspruch genommen werden:

  • Es liegt eine autistische Störung vor, die durch ein fachärztliches Gutachten bestätigt wird.
  • Die maximale Aufenthaltsdauer begrenzt sich auf 3 Wochen.
  • Der Gast ist mindestens 16 Jahre alt.

Auf Wunsch zeigen wir Ihnen gerne die Einrichtung und vereinbaren einen Hausbesuch, um Ihren Angehörigen kennenzulernen. Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Antragsverfahren im Zusammenhang mit den zuständigen Kostenträgern.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch die Pflegekassen und/oder den überörtlichen Sozialhilfeträger.